Unternehmenskrisen

Unternehmenssanierung Essen – Sanierungskonzept nach IDW S 6
Ihr Unternehmen steckt in einer Krise? Handeln Sie jetzt – bevor aus einer Liquiditätsenge eine Insolvenz wird. Ich erstelle Ihr Sanierungskonzept nach IDW S 6 und begleite Sie durch jeden Schritt.
Was ist ein Sanierungskonzept nach IDW S 6?
Das IDW-S6-Gutachten ist die bankfähige Grundlage für die Überwindung einer Unternehmenskrise. Banken und Gläubiger fordern es – ich liefere es, schnell und präzise.
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Unternehmensanalyse & Krisendiagnose
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Leitbild, Vision & Mission neu ausrichten
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Kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen
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Integrierte Sanierungsplanung (Liquidität, Finanzierung)
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Abschlussbericht für Bank und Gläubiger
Maßnahmen je nach Krisenstadium
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Frühkrise: Kostenoptimierung, Kurzarbeit, Tilgungsaussetzung
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Liquiditätskrise: Stundungen, Gesellschafterdarlehen, Überbrückungsfinanzierung
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Restrukturierung: Prozesse, Produkte, Geschäftsfelder analysieren
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StaRUG: Außergerichtliche Sanierung ohne Insolvenz
Ihr Frühwarnsystem – für die Zukunft
Viele KMU haben kein Liquiditäts-Frühwarnsystem. Ich implementiere es – damit Sie nie wieder unvorbereitet in eine Krise geraten.
Sanierungsmaßnahmen
Einzelne Sanierungsmaßnahmen nach unserem Sanierungskonzept können sein, das Leitbild des Unternehmens zu stabilisieren, strukturelle Prozesse anzupassen, vorhandene oder fehlende Potenziale zu implementieren. Im weiter fortgeschrittenen Krisenverlauf, z.b. einer Absatzkrise, können einzenlne Produkte und/ oder Dienstleistungen auf markt- und wettbewerbsfähigkeit überprüft werden. Desweiteren können hier schon zeitlich befristete Kostensenkungsmaßnahmen eingeführt werden wie z.B.
die Einführung von Kurzarbeit, Abbau von eventuellen Zeitarbeitsverträgen. Bei strukturellen Absatzproblemen gilt es zum Beispiel zu überlegen ob es möglich ist in neue Technologien zu investieren und es im Laufe der Zeit ggf. zu Qualitätsproblemen gekommen ist. Im Einzelfall macht es auch Sinn einzelne Geschäftsfelder auszugliedern.


Überwindung der Zahlungsunfähigkeit ( § 17 InsO) mit Ihrer Insolvenzberatung in Essen
Nach § 15a InsO sind die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft oder einer ihr gleichgestellten Personengesellschaft verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
Vielen Klein,- oder Mittelständigen Kapitalgesellschaften fehlt allerdings ein sogenanntes Frühwarnsystem welches die Geschäftsführung vor einer (zukünftigen) Liquiditätsunterdeckung warnt. Frau Nadine Wleklinski von CHI Unternehmensberatung wendet für Sie (neben einem Sanierungskonzept nach IDW Standard 6) diese Frühwarnsysteme an und kann binnen kürzester Zeit somit die ersten Maßnahmen zur Überwindung der Unterdeckung einleiten.
Einige Instrumente welche in dieser Situation angewendet werden können sind beispielhaft die Stundung von fällig werdenden Verbindlichkeiten ( z.b. fällig werdende Schlusszahlungen bei Fahrzeugen oder Krediten), Aussetzung von Tilgungsleistungen, ( in der Regel Erlass von Zinszahlungen), Einbringung von Gesellschafterdarlehen, und am Ende besonders mit Hilfe der Hausbanken die genehmigung von sogenannten Überbrückungsfinanziereungen.
Dazu legen Sie der Bank das mit Nadine Wleklinski gemeinsam erarbeitete Sanierungskonzept IDW S 6 vor. Mit all diesen Maßnahmen steht Ihnen und Ihrem Betrieb einer erfolgreichen Zukunft nichts mehr im Weg. Mit uns vermeiden Sie Insolvenzen.und ihre pleite
