Der Meister erhält den Bachelor und
der geprüfte Betriebswirt den Master
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/master-professional-und-azubi-mindestverguetung-koennen-kommen/150/3091/396397?fbclid=IwAR0P5rTg3m5BW2Gzl_4CeAdsfcaeTWDv_a7hl_8gQiPWQBcCIfv3dZ-njrk https://www.ihk-biz.de/news-und-infos/ihk-weiterbildungen-eu-weit-anerkannt/?fbclid=IwAR2IzDYTet3JrvafZqx88poggoGXAxicJTjeq6y7STaBBTfZ__L9VsgoKHo
Als staatlich geprüfte Betriebswirtin hatte ich lange Zeit keinen klaren Ausbildungsgrad. In Deutschland ist es lediglich den Universitäten vorbehalten Bachelor bzw. Masterabschlüsse zu verleihen. Zu dem steht in meinem Examensabschlusszeugnis das es ein bachelorähnlicher Abschluss mit dem gleichen Qualitätsniveau ist. Wohl bedeutend für mich das ich aber in der EU einen wirksam nachweisbares Studium besitze. Dort wird mein Ausbildungsgrad bisher anerkannt. Grundsätzlich nicht wahnsinnig wichtig, aber als Gastronom durchaus nicht uninteressant, da wir teilweise Weltweit arbeiten dürfen und dieser Abschluss zum Beispiel nicht uninteressant ist wenn man bei einer Reederei anheuert und gerne mit dem einem oder anderen großen Schiff als Angestellte auf Reisen gehen möchte. Ganz zum Schluss spielt natürlich auch die Gehaltsgruppierung eine Rolle. Nun dürfen wir Betriebswirte endlich auch ganz oben mitmischen und stehen den Mastern in BWL in nichts mehr nach. Ich muss sagen das ich heute froh bin mich für dieses Studium entschieden zu haben, denn als Unternehmensberaterin darf ich mich freiberuflich tätige Betriebswirtin nennen und unterscheide mich von den gewerblich agierenden Kollegen welche gerne „Gastronomieküchen“ verkaufen. Ich verkaufe schlicht und einfach Beratung und Wissen. Überzeugen Sie sich selbst in einem kostenlosen Erstgespräch. Ich freue mich auf Sie.
Ihre
Nadine Wleklinski
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