Kassensicherungsverordnung 2020
Aktualisiert: 14. Nov 2019
Für die Wirtschaft wichtige Übergangsfrist bis 30.09.2020 beschlossen

Die Kassensicherungsverordnung wirft viele Fragen auf und sorgt für Verunsicherung. Gerade unter den Gastronomen, aber auch in anderen Branchen, wird das zum 01.01.2020 Pflicht die Art und Arbeitsweise der Kasse, dem Finanzamt zu melden. Geschieht dies nicht können hohe Bußgelder verhängt werden. Doch was genau gilt es zu beachten? Welche Kasse besitze ich? Was passiert wenn ich nur eine Handkasse benutze?
Wir haben hier ein paar wichtige Links für Sie:
http://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24005/index.htm
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/800310/
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