FAQ Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland geltendes Gesetz, das darauf abzielt, die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern, um den Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels zu begegnen.
Ziele des Gesetzes:
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Förderung der Weiterbildung: Unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße sollen alle Beschäftigten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, insbesondere in Bereichen, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind oder in Berufen mit Fachkräftemangel tätig sind.
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Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit: Durch gezielte Qualifizierung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, den sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.
Fördermöglichkeiten:
Das Gesetz bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, wobei die Höhe der Förderung von der Unternehmensgröße abhängt:
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Kleine Unternehmen (weniger als 10 Beschäftigte): Übernahme von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.
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Mittlere Unternehmen (10 bis 249 Beschäftigte): Übernahme von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.
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Große Unternehmen (250 bis 2.499 Beschäftigte): Übernahme von bis zu 25 % der Weiterbildungskosten und bis zu 25 % des Arbeitsentgelts.
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Sehr große Unternehmen (ab 2.500 Beschäftigte): Übernahme von bis zu 15 % der Weiterbildungskosten und bis zu 25 % des Arbeitsentgelts.
Voraussetzungen für die Förderung:
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Die letzte Berufsausbildung oder geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
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Die Weiterbildung muss über rein arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden.
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Die Maßnahme sollte in der Regel außerhalb des Unternehmens stattfinden und zu einem anerkannten Abschluss oder einer zertifizierten Qualifikation führen.
Aktuelle Entwicklungen:
Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive wurden die Fördermöglichkeiten erweitert. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das im Mai 2020 in Kraft trat, wurden die Förderleistungen nochmals verbessert, um den gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet somit sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich aktiv auf die Veränderungen der Arbeitswelt vorzubereiten und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Gibt es Aufschlusskriterien?
Ja, für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) gibt es spezifische Ausschlusskriterien. Diese müssen erfüllt sein, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Die wichtigsten Kriterien sind:
Ausschlusskriterien für Arbeitnehmer:innen:
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Kein aktueller Qualifikationsbedarf:
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Wenn die Weiterbildung keine Notwendigkeit zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit erkennen lässt (z. B. die Arbeitsstelle erfordert keine zusätzlichen Kenntnisse oder Anpassungen).
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Kein Bezug zum Strukturwandel:
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Die Maßnahme muss nachweisen, dass sie auf die Herausforderungen des digitalen oder demografischen Wandels abzielt. Allgemeine Fortbildungen, die keinen Bezug dazu haben, sind nicht förderfähig.
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Zu kurze Zeitspanne seit der letzten Weiterbildung:
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In der Regel muss die letzte geförderte Weiterbildung oder Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegen, um eine erneute Förderung zu erhalten.
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Arbeitsplatzbezogene Schulungen:
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Reine Anpassungsqualifikationen, die nur auf spezifische Arbeitsplatzanforderungen abzielen, sind nicht förderfähig (z. B. Schulungen zur Bedienung bestimmter Maschinen).
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Unzureichende Dauer der Weiterbildung:
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Sehr kurze Maßnahmen, die nicht zu einer anerkannten Qualifikation oder Zertifizierung führen, werden nicht unterstützt.
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Ausschlusskriterien für Arbeitgeber:
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Keine Zertifizierung des Bildungsträgers:
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Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten, zertifizierten Bildungsträger stattfinden.
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Unternehmen mit Fördermissbrauch:
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Arbeitgeber, die in der Vergangenheit Fördermittel missbräuchlich verwendet haben, können von der Förderung ausgeschlossen werden.
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Keine Mitwirkung des Arbeitgebers:
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Der Arbeitgeber muss sich an den Kosten der Weiterbildung beteiligen (abhängig von der Betriebsgröße). Ohne diese Beteiligung ist eine Förderung nicht möglich.
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Sonstige Ausschlussgründe:
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Förderung ähnlicher Maßnahmen:
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Wenn die gleiche Weiterbildung bereits durch andere Förderprogramme (z. B. Bildungsgutschein) finanziert wird, kann keine doppelte Förderung durch das QCG erfolgen.
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Keine Einbindung der Arbeitsagentur:
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Die Förderung muss über die Bundesagentur für Arbeit beantragt und genehmigt werden. Maßnahmen ohne Abstimmung oder Nachweis sind nicht förderfähig.
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Überqualifikation:
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Beschäftigte, die bereits über eine höhere oder gleichwertige Qualifikation im gleichen Bereich verfügen, können nicht gefördert werden.
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Welche Anforderungen werden an die Kurse gestellt?
Die Kurse, die nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden sollen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie förderfähig sind. Die wichtigsten Kriterien lauten:
1. Anerkannte Weiterbildungsträger
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Zertifizierung des Bildungsträgers: Der Kurs muss von einem anerkannten und zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Die Zertifizierung erfolgt gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
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Qualitätsnachweise: Der Bildungsträger muss ein Qualitätssicherungssystem vorweisen und regelmäßig geprüft werden.
2. Art und Inhalt der Weiterbildung
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Überbetriebliches Wissen: Der Kursinhalt darf nicht rein arbeitsplatzbezogen sein (z. B. eine Schulung, die nur für einen spezifischen Arbeitsplatz im Unternehmen relevant ist).
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Qualifikationsniveau: Die Weiterbildung muss einen übergeordneten Mehrwert schaffen, z. B. durch die Vermittlung digitaler Kompetenzen, die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit oder die Anpassung an den Strukturwandel.
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Anerkannter Abschluss: Die Weiterbildung sollte zu einem anerkannten Zertifikat, Abschluss oder einer neuen Qualifikation führen, die auf dem Arbeitsmarkt relevant ist.
3. Bezug zum Strukturwandel
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Relevanz für den Arbeitsmarkt: Der Kurs muss Kompetenzen vermitteln, die entweder dem digitalen Wandel (z. B. IT-Kompetenzen, Digitalisierung) oder dem demografischen Wandel (z. B. Pflege- und Gesundheitsberufe) entgegenkommen.
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Zukunftssicherheit: Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Arbeitnehmer:innen für Berufe fit zu machen, die von einem Fachkräftemangel betroffen sind oder in neuen Technologien gefragt sind.
4. Dauer und Umfang
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Angemessene Kursdauer: Die Weiterbildung muss in einem zeitlichen Rahmen liegen, der den Lernzielen entspricht. Kurzmaßnahmen sind förderfähig, wenn sie wesentliche Qualifikationen vermitteln, aber es gibt keine genaue Mindestdauer.
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Vollzeit oder Teilzeit: Kurse können sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend angeboten werden.
5. Fördervoraussetzungen für Kostenübernahme
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Kostenstruktur: Die Weiterbildung muss angemessene Kosten aufweisen. Die Übernahme erfolgt teilweise oder vollständig, abhängig von der Unternehmensgröße und den individuellen Voraussetzungen.
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Abschlussprüfung: Der Kurs sollte mit einer Prüfung oder einem zertifizierten Abschluss enden, der die erworbenen Fähigkeiten dokumentiert.
6. Keine Doppel- oder Ersatzförderung
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Einzigartige Förderung: Der Kurs darf nicht bereits durch andere Förderprogramme (z. B. Bildungsgutschein) finanziert werden.
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Unabhängigkeit von Betriebsschulungen: Schulungen, die ausschließlich durch den Arbeitgeber organisiert werden, fallen nicht in den Förderbereich.
Anbietern, die diese Anforderungen erfüllen:
Erfolgspfad GmbH, mit Sitz in Hannover, bietet umfassende Dienstleistungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) an. Dieses Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern, finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu erhalten, um den Herausforderungen des digitalen Wandels zu begegnen.
Angebotene Leistungen von Erfolgspfad:
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Beratung und Unterstützung: Erfolgspfad begleitet Unternehmen bei der Analyse des individuellen Weiterbildungsbedarfs und unterstützt bei der Erstellung maßgeschneiderter Weiterbildungskonzepte. Zudem helfen sie bei der Beantragung von Fördermitteln gemäß dem QCG.
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Vielfältige Weiterbildungsprogramme: Es werden verschiedene Qualifizierungen angeboten, die auf die spezifischen Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten sind, darunter:
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Buchführung und betriebliche Finanzplanung: Vermittlung von Kenntnissen in Buchführung und Finanzplanung, einschließlich der Nutzung von Buchhaltungssoftware wie DATEV und Lexware.
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Künstliche Intelligenz in KMU: Schulung in den Bereichen digitale Transformation und Veränderungsmanagement.
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Marketing und Social Media in KMU: Entwicklung von Kompetenzen in digitalen Marketingstrategien und Social Media-Tools.
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Einkauf und Vertrieb in KMU: Stärkung von Fähigkeiten in digitalen Vertriebs- und Einkaufsstrategien.
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Gesundheits- und Fitnessmanagement in KMU: Förderung der Mitarbeitergesundheit und Leistungsfähigkeit durch betriebliche Gesundheitsprogramme.
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Kaufmännische Büroassistenz in KMU: Schulung in Büroorganisation, Kommunikation und grundlegenden Finanzkenntnissen.
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Compliance in KMU: Sicherstellung der Rechtskonformität und Unterstützung bei der Implementierung von Compliance-Prozessen.
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Zertifizierungen und Akkreditierungen:
Erfolgspfad verfügt über folgende Zertifizierungen und Akkreditierungen:
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AZAV Trägerzulassung der TÜV SÜD Management Service GmbH.
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AZAV Maßnahmezulassungen der CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH.
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BAFA-Akkreditierungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Unternehmensberatungen, Beratung von Jungunternehmen, Existenzgründern und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Durch die Zusammenarbeit mit Erfolgspfad können Unternehmen deutschlandweit die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes optimal nutzen, um ihre Mitarbeiter weiterzubilden und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.